Wednesday, December 12, 2018

CFP: "Neutrality. Libraries between plurality and propaganda" LIBREAS (Open Access Journal in German) @LIBREAS

CFP URL:
https://libreas.wordpress.com/2018/11/23/cfp-libreas-library-ideas-35-neutralitat-bibliotheken-zwischen-pluralitat-und-propaganda/

"Neutrality. Libraries between plurality and propaganda"
LIBREAS (Open Access Journal in German)
Journal URL: http://libreas.eu/

The journal, LIBREAS. Libary Ideas (http://libreas.eu), is an Open Access Journal about librarianship and library science, based in Berlin and some other Cities in Germany and Switzerland. The journal is focused on the German-speaking part of the world (Germany, Switzerland, Austria, Liechtenstein), so most of the articles are published in German. They have published in other languages, but are primarily in German.

Their current CFP is on "Neutralität. Bibliotheken zwischen Pluralität und Propaganda." This is translated as "Neutrality. Libraries between plurality and propaganda" and concerns the tension between the right-wing wave in politics and the aspiration of libraries to be open institutions with balanced collection development.

Original Call for Papers (in German):

Bibliotheken als öffentliche Einrichtungen sehen sich aktuell verstärkt in einer besonders widersprüchlichen Lage: Es scheinen sich einerseits ein “Neutralitätsgebot” und eine Verpflichtung zur “Informationsfreiheit” gegenüberzustehen mit einem bewusst eingeforderten Bekenntnis zu einer aktiv pluralistisch-demokratischen Rolle, die sich auch offen gegen alle Tendenzen aufstellt, die diese Grundausrichtung des politischen Systems der Bundesrepublik gefährden. In diesem Spannungsfeld bewegen sich die Akteure, wenn es gilt Handlungsmaximen für die Praxis, also eine Art Ethik der Bibliothek, abzuleiten.

Dass diese Polarisierung jetzt so akut spürbar wirkt, liegt einerseits in der Luft. Es gibt zugleich aber auch konkrete Ereignisse, die uns als Redaktion motivieren, hier eine intensivere Auseinandersetzung zu suchen.

Auf dem 107. Bibliothekstag im Juni diesen Jahres in Berlin kam die Frage nach dem Umgang mit ‘neuer’ rechter[1] Literatur mit doch größerer Wucht in der deutschsprachigen Bibliotheksgemeinschaft an. Bei einer Podiumsdiskussion diskutierte man sehr kontrovers über den Umgang mit rechter Literatur in Bibliotheken. Jörg Sundermeier vom Verbrecher Verlag bezog klar Stellung gegen eine Aufnahme von rechter Literatur in das Sortiment des Buchhandels oder in den Bestand von Bibliotheken und begründete dies einmal formal mit der Unprofessionalität der rechten Verlage, sowie aber vor allem mit deren zweifelhaften, oft ins verschwörungstheoretische oder esoterische abdriftenden Inhalten, die nicht selten diskriminierend, rassistisch, homophob und die Menschenwürde verletzend sind.

In den letzten Jahren kann man jedoch teilweise einen Professionalisierungsgrad in diesem Literatursegment beobachten, der etablierte Buchhändler wie Michael Lemling zumindest Respekt abzunötigen scheint. Auch die Existenz der Bibliothek des Konservatismus in der Berliner Fasanenstraße sowie der politische Erfolg rechtskonservativer Positionen zwischen CSU und AfD, FPÖ und SVP sind Anzeichen für eine weitere Etablierung und Dauerpräsenz entsprechender Denkrichtungen im öffentlichen Diskurs und damit auch im Publikationswesen. Zudem gab es ‒- Stichwort Thilo Sarrazin ‒ schon immer Texte, die sich auf dieser Seite der Debatte positionieren und auch in größeren Publikumsverlagen ihre Heimat fanden.

Abgesehen von der Erwerbungspolitik der Bibliotheken, erhalten diese Stimmen freilich auch die Möglichkeit, sich anderweitig über Bibliotheken am politischen Diskurs zu beteiligen oder dazu zu informieren, zum Beispiel mit Veranstaltungsformaten. Einen Ansatz hierzu präsentiert der DBV-Verband Niedersachsen, der die AfD aufs Podium des Niedersächsischen Bibliothekstags, neben Vertreter*innen anderer Parteien aus dem Landtag, einlädt. (siehe auch) Diese Aktion ist gleichzusetzen mit der Abbildung des gesamten politischen Spektrums im Bestand, die unter anderem die SLB Potsdam bei der oben genannten Podiumsdiskussion vertreten hat. Jedoch tritt hier auch der Nebeneffekt ein, dass hier Rechtskonservativen nicht nur sprichwörtlich ein Podium geboten wird.

Es finden sich zugleich andere Positionierungen von Bibliotheken im Spannungsfeld zwischen Pluralität und Propaganda. Die Staatsbibliothek zu Berlin organisiert im November ein Werkstattgespräch zum Thema “Rechte lesen. Theorien und Ästhetiken der ‘Neuen’ Rechten”, welche im Weiteren eine fundierte wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Thema erhoffen lässt. Die Wissenschaft schweigt natürlich nicht zu diesem Thema, beispielsweise organisierte die Humboldt-Universität zu Berlin im September eine Feministische Sommeruniversität und subsumiert: “Der Feminismus muss gegen Rechts zusammenhalten„.

Erwartungsgemäß haben wir zu diesem Komplex einige Fragen. In der LIBREAS-Ausgabe #35 möchten wir diese sortieren, durchdringen und diskutieren. Der Ausgangspunkt liegt im aktuell verstärkten Sichtbarwerden sogenannter neurechter Literatur. Öffentliche Debatten kreisen häufiger um die Frage, welche Rolle diese Bücher auf Buchmessen und in den Buchhandlungen spielen sollen. Aber selbstverständlich sind auch, und aus ethischer Sicht fast noch herausgeforderter, die Bibliotheken betroffen. Neurechte Titel im Bestand? Neurechte Autor*innen auf die Diskussions- und Lesebühnen? Wenn ja, in welcher Aufstellung, Präsentation, in welchem Umfang, in welchem Kontext? Das treibt mindestens diejenigen Bibliothekar*innen um, die Veranstaltungen organisieren, konkret Erwerbungsentscheidungen treffen oder die per Standing Order eingegangenen Exemplare in die Aufstellung integrieren sollen.

Da aber eine Bestandsaufnahme zur Situation fehlt, wollen wir zunächst allgemein fragen, wie sich diese Konfliktlinie überhaupt im aktuellen Tagesgeschehen und der Erwerbungspolitik der Bibliotheken manifestiert? Eine Rolle kommt dabei auch den externen Erwartungshaltungen an die Bibliotheken durch Träger und mehr noch durch die Nutzer*innen zu.

Die Achse dieser Debatten läuft erstaunlich häufig über die Vorstellung, Bibliotheken seien ein durch und durch neutraler Vermittlungsort für Information und gegebenenfalls Diskurse und Debatten. Die inhaltliche Ausgestaltung hätte sich vor allem an den Bedarfen und Ansprüchen einer Kundschaft auszurichten. Sie wären also radikal als Dienstleister*innen auf einem Markt sich verändernder Nachfragen zu verstehen, die vor dem Hintergrund des jeweiligen Publikationsaufkommens zu bedienen seien. Konsequent gedacht müssten sie daher alles anbieten und abbilden, was legal ist, solange es nur nachgefragt wird. Eine inhaltliche Bewertung und Sichtung findet nur sehr eingeschränkt statt. Wie Hermann Rösch zuletzt im Bibliotheksdienst (52 (2018) 10-11) postulierte, wäre es nur das Gesetz, das durch Verbote einen Rahmen setzt.

Man kann also fragen: Inwiefern und auf welcher Grundlage sind öffentliche (kommunale und wissenschaftliche) Bibliotheken tatsächlich zur sogenannten weltanschaulichen Neutralität verpflichtet? Und wie weit müssen sie gehen, um diese “Neutralität” umzusetzen? Prinzipiell unterliegen Bibliotheken, bei entsprechender Trägerschaft, als öffentliche beziehungsweise staatlich geförderte Einrichtungen, selbstverständlich dem Neutralitätsgebot, welches sich unter anderem von dem im Grundgesetz (Art. 3 I GG) formulierten allgemeinen Gleichheitsgrundrecht ableitet. Aber wie lässt sich dies auf den geschilderten Sachverhalt hin konkretisieren? Ebenso im Grundrecht verankert ist auch die Informationsfreiheit (Art. 5 I 1 2. Var. GG), wonach „jeder“ das Recht hat, „sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten“. Und auch hier stellt sich die Herausforderung der Umsetzung in der Bibliothekspraxis.

Denkt man Bibliotheken aus der benannten Richtung eines betont neutralen und streng an der Nachfrage ausgerichteten Informationsdienstleisters, stellt sich notwendigerweise die Frage, wie dieser Bedarf, wie diese Nachfrage ermittelt wird, wie repräsentativ dies tatsächlich ist und wie widerstreitende Bedarfe zu gewichten sind? Die oft geäußerte allgemeine Ausrichtung am Grundgesetz, die darauf abzielt, dass Bibliotheken eine umfassende Meinungsbildung im Sinne der Informationsfreiheit unterstützen sollen, impliziert zugleich, dass gerade auch die Positionen von Minderheiten erfasst werden müssten, da die umfassende Meinungsbildung eben nur über die Zurkenntnisnahme solcher Positionen möglich ist. Genau dies ist ja die Besonderheit einer pluralistischen Demokratie: Gerade nicht die Herrschaft der Mehrheit sondern eine Repräsentanz und gegebenenfalls auch ein aktiver Schutz von Minderheiten. Nur: Wer bestimmt, wer Mehrheit und wer Minderheit ist, wer besonderen Schutz und wer eine spezielle Repräsentanz benötigt? Ein rhetorischer Schachzug vieler neurechter Vertreter*innen ist es, diesen Ausgleich auszuhebeln, indem sie sich als diskriminierte Minderheitenposition einer vermeintlichen (schweigenden) Mehrheit ausgeben. Dies ermöglicht ihnen, Grundlagen und Institutionen eines demokratischen Systems zu instrumentalisieren, um genau diese Grundlagen und Institutionen nach ihren Interessen umzugestalten. Das alles ist bekannt und leicht durchschaubar und trotzdem teils sehr wirkungsvoll. Ihre – vorübergehende – Stärke liegt darin, dass das System der demokratischen Öffentlichkeit, wozu auch die Bibliotheken zählen, bisher kaum Strategien besitzt, die dadurch hervorgerufenen Verunsicherungseffekte ab- und aufzufangen.

Und entsprechend müssen sich auch Bibliotheken fragen, wie sie mit Positionen umgehen, die implizit oder explizit die Zulässigkeit anderer Positionen aktiv in Frage stellen, die jedoch zugleich in der Logik einer pluralistischen und Meinungsvielfalt fördernden Basis von Öffentlichkeit entstanden sind und die institutionalisierten Kanäle nutzen, um genau diese Basis aufzubrechen? Karl Poppers berühmtes Toleranz-Paradoxon wird plötzlich Zentralkonzept öffentlicher Debatten und eine Herausforderung für bibliothekarische Fachdiskussionen.

Daher lässt sich zwangsläufig im Kontrast zum (vermeintlichen) Neutralitätsanspruch auch zumindest fragen, ob Bibliotheken nicht parallel die Grundlagen von Öffentlichkeit mitvermitteln müssten, also ein übergreifendes Verständnis für die Struktur von Debatten und Diskursen, die Rolle und die Entstehungsbedingungen von Publikationen und die damit verbundenen Ideen und möglichen Folgen? Stehen Bibliotheken in der Verantwortung, Metakompetenzen zur Teilhabe an der Öffentlichkeit in ihrem Vermittlungsauftrag zu berücksichtigen? Zu diesen würde notwendig auch die Kommunikation ihres Selbstverständnisses zählen, die transparent werden lässt, weshalb bestimmte Titel und Positionen in den Angeboten auftauchen und weshalb andere möglicherweise fehlen. Also genereller: Sollen, wollen oder können Bibliotheken Institutionen der politischen Bildung sein?

So wird ein Gegenmodell zur reinen Dienstleistungsposition denkbar, nach dem sich Bibliotheken dezidiert als normative Institution mehr mit einem politischen bzw. Bildungs- denn einem Informations- und Dienstleistungsauftrag verstehen. Aber wie würde, könnte, sollte dies konkret aussehen? Ist solch eine Rolle in den Rahmenbedingungen und besonders auch in der Berufsausbildung überhaupt angelegt oder anlegbar? Und darüber hinaus ist zu fragen, ob Bibliotheken selbst als Akteure in den Debatten auftreten und Position beziehen sollten? (Viele tun dies nachweislich bereits.)

Wir möchten die Grenzen normativer Praxis im Bibliotheks- und Informationsbereich thematisieren. Dass ein Bibliotheksgesetz fehlt, welches einheitlich verbindliche Regelungen für Entwicklungen im Bibliothekswesen formulieren könnte, lässt Spielräume und überträgt die Aufgabe, sich hier aufzustellen, den einzelnen Einrichtungen. Ob dies eine Schwäche (mangelnde Verbindlichkeit) oder eine Stärke (im Sinne des Pluralismus) darstellt, wäre ebenfalls ein interessanter Diskussionspunkt. In jedem Fall wäre gerade der Bibliothekspraxis geholfen, überhaupt eine systematische Grundlage für mögliche normative Leitlinien zu haben – ein Auftrag auch an die Bibliothekswissenschaft. LIBREAS ruft entsprechend auch dazu auf, dafür relevante Quellen zu identifizieren, zu erläutern und nachzuweisen.

Im Prinzip erstaunt es, dass das Thema nach der normativen Ausrichtung von Bibliotheken nicht öfter Gegenstand von Bibliothekstagen, Themenheften der Fachzeitschriften oder auch bei LIBREAS ist. In den Ausgaben #19 Zensur und Ethik und in der #22 Recht und Gesetz beschäftigten wir uns immerhin bereits mit verwandten Themenkomplexen. In der kommenden Ausgabe wollen wir konkret den aktuellen Diskurs zum Umgang mit neuer rechter Literatur und der Positionierung von Bibliotheken in der aktuellen politischen Lage adressieren.

Wir wollen also erfahren: Wie positionieren Sie sich, wie positioniert ihr euch in dieser Debatte und welchen Umgang mit diesem Thema haben Sie/habt ihr mit Ihrer/eurer Einrichtung gefunden? Auf welche (historischen) Narrative und Paradigmen kann in diesem Kontext Bezug genommen werden? Gibt es internationale Parallelen?

Wir rufen dazu auf, Beiträge zu diesem Themenkomplex einzureichen, wobei wie immer sowohl Berichte aus der Praxis als auch theoretische Auseinandersetzungen in jedem Format (Essays, künstlerische Auseinandersetzungen, Abschlussarbeiten et cetera) willkommen sind. Wir freuen uns auch über Einreichungen aus Institutionen, die sich per Funktion mit diesem Themenkomplex befassen wie Gedenkstätten- oder politisch/historisch ausgerichtete (Forschungs-)Bibliotheken. Gerne unterstützen wir Sie/euch beim Verfassen der Texte oder diskutieren Ideen für Beiträge. Einreichungsschluss ist der 31.03.2019. Beitragsvorschläge und Beiträge bitte an redaktion@libreas.eu. Wir freuen uns und sind sehr gespannt.

Eure / Ihre Redaktion LIBREAS. Library Ideas
(Berlin, Chur, Dresden, Hannover, München im November 2018)